Kassenbuch
Als bilanzierungspflichtiges Unternehmen sind Sie verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, falls in Ihrem Unternehmen Bargeldbewegungen anfallen. Im Kassenbuch werden alle geschäftlichen Vorfälle aufgezeichnet, die mit Bargeld in Verbindung stehen. Bargeldbewegungen sind z.B. Bareinnahmen, Barausgaben, Abhebungen von einem Bankkonto zur Einlage in die Kasse, Entnahmen aus einer Kasse zwecks Einzahlung bei einer Bank, Privatentnahmen oder Privateinlagen.
• Schnelle Belegerfassung mit Automatikkonten
• Mehrere Kassen
• Erstellung von Eigenbelegen
• Periodischer Kassenbericht mit Ausweis des täglichen Kassenstands
• Export von Buchungssätzen per DATEV zur Übergabe an Steuerberater (Deutschland)
• Export von Buchungssätzen per Excel, FileMaker, CSV, TSV
Weitere Informationen zum Kassenbuch finden Sie in der Programmhilfe unter dem Stichwort "Kassenbuch".
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